Pressestelle des HansOLG Hamburg vom 9. März 2000

Alice Schwarzers Buch über Romy Schneider

darf im wesentlichen verbreitet werden

Der Verlag Kiepenheuer & Witsch GmbH darf das Buch von Alice Schwarzer "Romy Schneider - Mythos und Leben" - mit Ausnahme einer einzigen Textstelle - mit Textpassagen aus dem Film "Rosemarie Magdalena Albach" verbreiten. Das hat der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichtes mit seinem heutigen Urteil (9.3.2000) entschieden. Damit haben die antragsstellenden Filmemacher Claudia Holldack und Claus Schmitt-Holldack den Prozeß weit überwiegend verloren.(AZ: 3 U 49/99).

Die Parteien, insbesondere die jeweils dahinterstehenden Alice Schwarzer und Christiane Höllger stritten darüber, ob Alice Schwarzer in ihrem Buch Textpassagen aus dem 1993/1994 hergestellten Film über Romy Schneider verwenden durfte.

Der 3. Zivilsenat verneinte bei fast allen streitigen Textpassagen Urheberrechte der Autorinnen Christiane Höllger und Claudia Holldack. Sie hätten nicht im einzelnen dargetan und glaubhaft gemacht, daß sie die von ihnen als eigene Schöpfung in Anspruch genommenen Textstellen tatsächlich selbst erschaffen hätten und diese nicht ganz oder in Teilen auf Originalvorlagen von Romy Schneider zurückgingen. Nur eine einzige Textstelle, nämlich die Schilderung von Christiane Höllger über ihren ersten Eindruck von Romy Schneider, sei zu beanstanden. In diesem Zitat habe Alice Schwarzer unzulässige Veränderungen vorgenommen. Insoweit hatte der Verlag im Senatstermin für zukünftige Auflagen eine Unterwerfungserklärung abgegeben. Abgesehen von dieser kleinen Ausnahme habe daher die Berufung der Filmemacher gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg zurückgewiesen werden müssen.

Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist rechtskräftig.