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Die Anwaltschaft gibt dem Landgericht die Note 2,5

Das Landgericht hat - ebenso wie das Hanseatische Oberlandesgericht - die Hamburgische Anwaltschaft im Rahmen einer Fragebogenaktion um eine Meinungsäußerung gebeten. Das Ergebnis liegt nunmehr vor und soll nachfolgend kurz skizziert werden.

Von den ca. 5.600 in Hamburg zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten haben 477 den Fragebogen ausgefüllt, was einer Rücklaufquote von 8,5 % entspricht. Das Landgericht hat – auf einer Notenskala von 1 bis 5 - die Gesamtnote 2,5 erhalten. Aus den Einzelergebnissen wird deutlich, dass die Anwaltschaft die positiven Entwicklungen der letzten Jahre durchaus zu würdigen weiß, aber gleichwohl noch Bereiche vorhanden sind, die einer Verbesserung bedürfen.

Die ersten Fragen bezogen sich auf die Orientierungsmöglichkeit im Ziviljustizgebäude, den dekorativen Zustand der Flure sowie deren Ausstattung mit Sitzgelegenheiten. Die Anwaltschaft hat diese Punkte mit durchschnittlich 3 minus bewertet. Hieraus ist zu ersehen, dass die durchgeführten Renovierungsmaßnahmen (z.B. im Bereich des Haupteingangs) sich auf die Gesamtbeurteilung ebenso positiv ausgewirkt haben wie der Service, der durch die Auskunfstloge geboten wird (Note 2,78). Der Service, den das Landgericht durch Sitzgelegenheiten zur Beratung in den Verhandlungspausen bietet, wird gut angenommen, ist aber aus der Sicht der Anwaltschaft verbesserungswürdig. Die Note 3,5 zeigt, dass es dem Landgericht gelungen ist, den Balanceakt zwischen dem Anliegen der Anwaltschaft und den Erfordernissen des Brandschutzes (Freihalten der Fluchtwege) zu meistern. Die Ausstattung der Sitzungssäle wurde mit 3,14 benotet, was angesichts des Umstandes, dass das Landgericht gerade in den letzten Jahren mit einem finanziell hohen Aufwand den Zustand und die Einrichtung erheblich verbessert hat, enttäuschend ist. Neben der Anschaffung zeitgemäßer Konferenzanlagen wurden die Säle dekorativ hergerichtet und wurde die Akustik durch das Abhängen der Decken wesentlich verbessert.

Die Bearbeitungsdauer bis zum Urteil und die Dauer der Kostensachbearbeitung wurden insgesamt als angemessen angesehen. Die Möglichkeit der telefonischen Abfrage verkündeter Entscheidungen – ein seit vielen Jahren gebotener Service für die Anwaltschaft – sowie die Fragen nach sachkundiger Information, Höflichkeit und Beantwortung von Sachstandsanfragen wurden mit Noten von 1,99 – 2,64 bewertet. Deutlich verbesserungswürdig ist allerdings die telefonische Erreichbarkeit der Geschäftsstellen, die mit 3,59 eine Unzufriedenheit der Anwaltschaft zum Ausdruck bringt. Die Umfrage hat ferner ergeben, dass die Anwaltschaft einen hohen Bedarf hat, Richter und Kostensachbearbeiter telefonisch zu erreichen, wobei als Hauptgründe Terminabsprachen und Fristverlängerungen genannt wurden. Aus den Anmerkungen der Anwältinnen und Anwälte ergab sich die Anregung, dass die Kolleginnen und Kollegen häufiger zum Telefon greifen sollten, um Anliegen möglichst unbürokratisch zu erledigen.

Insgesamt hat sich ein Bild ergeben, welches auch das Landgericht ermutigt, den erfolgreich eingeschlagenen Weg der Kunden- und Serviceorientierung fortzusetzen.

RiLG Latif, Dezember 2000