(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 3/01) < home RiV >
DRB:
Geplante Kürzungen der Pensionen inakzeptabel

Der Deutsche Richterbund wird sich mit aller Kraft gegen die Pläne der Bundesregierung zur Wehr setzen, die Versorgung der Beamten und Richter von 75 % auf 71,25 % abzusenken. Diesen tiefen Einschnitt in die Versorgungsbezüge sieht das "Versorgungsänderungsgesetz 2001" vor, mit dem die Rentenreform "wirkungsgleich" auf Richter und Beamte übertragen werden soll.

Der undifferenzierte Vergleich zwischen Rentnern und Pensionsberechtigten hinkt in tatsächlicher wie in struktureller Hinsicht. Zum einen hat der öffentliche Dienst bereits in den vergangenen Jahren zahlreiche haushaltsbedingte und damit allein von den öffentlichen Arbeitgebern zu verantwortende Sonderopfer erbringen müssen: Beihilfekürzungen, Versorgungsrücklage, Streichung des Verheiratetenzuschlags, "Null-Runden" und das Einfrieren des Weihnachtsgeldes führen zusammen zu einer relativen Kürzung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge von weit über 10 %. Schon von daher besteht eine unterschiedliche Ausgangslage zu den gewerblichen Arbeitnehmern. Zum anderen steht das im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip jeder Absenkung der Versorgung von Beamten und Richtern allein aus fiskalischen Gründen entgegen. Der Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation verbietet es den öffentlichen Arbeitgebern, Haushaltsmiseren auf dem Rücken ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszutragen.

Besonders schlimm wirken sich die Planungen für Pensionäre und diejenigen aus, die kurz vor der Pensionierung stehen. Sie haben ihre Finanz- und Lebensplanung auf die bisherige Gesetzeslage eingerichtet und nun keine Chance mehr, die Versorgungslücken auszugleichen.

"Der DRB hat sich Sparmaßnahmen bisher niemals grundsätzlich verschlossen", sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert W. Mackenroth, "aber nun ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Im Sport wie im Leben gilt: Es ist unfair, die Spielregeln zu ändern, nachdem die Partie angepfiffen worden ist. Schon heute führt das Gehaltsgefälle zu den gewerblichen Arbeitnehmern zu einem Attraktivitätsverlust des öffentlichen Dienstes, so dass es immer schwieriger wird, den dringend benötigten qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen. Ich fordere die Bundesregierung nachdrücklich auf, vom einseitigen Spardiktat Abschied zu nehmen und zum bisher praktizierten Dialog zurückzukehren."