Beamtenklausel 
nicht für Richter? 
 
Der Deutsche Richterbund wurde durch ein 
Mitglied auf ein Problem aufmerksam gemacht, das für viele von Interesse sein 
könnte: Speziell für Beamte sehen einige Versicherer  im Rahmen von 
Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen eine sog. Beamtenklausel vor, wonach die 
Feststellung der Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gilt. Die meisten 
Kollegen gehen sicherlich bisher davon aus, dass Richter von dieser Klausel 
erfasst werden. Der BGH[1] 
hat jetzt allerdings entschieden, dass dies nicht der Fall ist. Der dortige 
Ausgangsfall betraf zwar einen Soldaten; der BGH  hat Richter aber (in einem 
obiter dictum) gleich mit abgehandelt. Aus diesem Grunde dürfte es sinnvoll 
sein, vom Versicherer eine Bestätigung zu verlangen, dass Richter wie Beamte 
behandelt werden. Nach der Mitteilung des Kollegen hat sich seine Versicherung 
dazu außerstande gesehen! 
Hanspeter Teetzmann
[1] BGH Urt. v. 26.09.2001 (Az: IV ZR 220/00) = http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=21218