(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 1/05, 7) < home RiV >

freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Der DRB weist darauf hin, dass sich insgesamt 20 Unternehmen bereit erklärt haben, am 31. 12.2004 freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Richter nebst ihren Familienangehörigen zu erleichterten Bedingungen in beihilfekonforme Krankheitskostenvolltarife aufzunehmen. Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt, es gibt kein Höchstalter für die Aufnahme, Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen, Zuschläge zum Ausgleich erschwerter Risiken werden auf maximal 30 % des tariflichen Beitrags begrenzt. Nähere Infos bei http://www.pkv.de/downloads/iOeffnung.1.pdf.

die Redaktion