(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/05, 5) < home RiV >

Bericht über eine Anhörung

 

Am 22.9.2005 führten der Haushaltsausschuss und der Rechtsausschuss im Haus der Patriotischen Gesellschaft eine öffentliche Anhörung zur beabsichtigten Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes durch. Zu dieser Novellierung hatte der Hamburgische Richterverein bereits eine schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Justizsenator abgegeben (vgl. MHR 4/2004, Seite 4 ff.) und an einer Anhörung im Personalamt teilgenommen.

Nunmehr erhielt der Hamburgische Richterverein die Aufforderung, ein Vorstandsmitglied als Auskunftsperson für die öffentliche Anhörung vor den gemeinsam tagenden Ausschüssen vorzuschlagen. Herr Dr. Augner übernahm es, den Hamburgischen Richterverein in dieser Funktion zu vertreten. Als weitere Auskunftspersonen - so der parlamentarische Sprachgebrauch - waren Herr Rudolf Klüver, Landesvorsitzender des Deutschen Beamtenbundes (Hamburg) und Herr Carlos Sievers für den DGB-Landesbezirk Nord vertreten.

Ich selbst hatte leider wegen anderweitiger Termine nur Gelegenheit, den Gang der Anhörung, die von dem Abgeordneten Ralf Niedmers geleitet wurde, zeitweise aus dem Publikum zu verfolgen.

Zu Beginn wies der Vorsitzende die zahlreich vertretene, offensichtlich sehr interessierte "Öffentlichkeit"darauf hin, dass "Beifalls- und Missfallenskundgebungen seitens der Öffentlichkeit nicht zulässig sind", er werde darauf "sehr genau achten". Weiter stellte der Vorsitzende klar, dass an diesem Tage ausschließlich die Möglichkeit bestehe, Fragen zu stellen. Zunächst hatten also die Auskunftspersonen das Wort:

"Unsere Auskunftsperson" trug den Standpunkt des Hamburgischen Richtervereins im Sinne der Stellungnahme vom 19. November 2004 in einem klaren, dezidierten, jedoch inhaltlich ausgewogenen Beitrag so überzeugend vor, dass ich mir gar nicht vorstellen konnte, dies werde nicht zu einer entsprechenden Abänderung der von uns beanstandeten Regelungen führen. Aber man lernt ja nie aus …

Die Ausführungen der weiteren "Auskunftspersonen" folgten eher dem erwarteten Muster von deutlich interessegefärbten Argumenten. Es gab aus dem Kreise der Zuhörer wiederholt stürmische Beifallskundgebungen, die den Vorsitzenden wiederum mehrfach veranlassten, seinen zu Beginn gegebenen Hinweis, Beifalls- und Missfallenskundgebungen seien nicht erlaubt, zu wiederholen, jedoch in gleicher Weise erfolglos. Er stellte nach einiger Zeit seine Bemühungen, insoweit auf Einhaltung der Sitzungsordnung zu bestehen, wegen Erfolglosigkeit ihrer Durchsetzung ein.

Auch die im Anschluss an die Ausführungen der Auskunftspersonen angemeldeten Wortbeiträge aus dem Publikum beschränkten sich entgegen der ursprünglichen Aufforderung seitens des Vorsitzenden nicht auf Fragen, vielmehr enthielten sie fast ausschließlich Kommentierungen der beabsichtigten und natürlich jeweils beanstandeten Novellierungsvorstellungen. Die Beiträge enthielten dabei häufig sehr persönlich gefärbte Äußerungen und zeichneten sich oft durch einen stark emotionalen Vortrag aus. Ich habe nicht nur die Geduld des Vorsitzenden, sondern auch die Ausdauer der anwesenden Abgeordneten und der Zuhörer bewundert.

Sämtliche Äußerungen im Rahmen dieser öffentlichen Anhörung sind in einem Wortprotokoll nachzulesen, dass aus 41 Seiten (! ) besteht.

Der Aufwand, der dieser Novellierung im Laufe ihrer Entstehungsgeschichte zuteil geworden ist, hat mich beeindruckt.

 

Inga Schmidt-Syaßen