(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/05, 13) < home RiV >

 

Familienzuschlag ab 3. Kind

 

Über dieses Thema wurde bereits in MHR 4/2004, 9 und 2/2005, 8 berichtet. Drei Musterverfahren beim VG stehen nun fest: BesGr. A 13, 14 und 15; also keine Richter. Das Schicksal der Richterverfahren steht noch nicht fest. Zuständig für alle Verfahren ist die Kammer 10 des VG. In zwei Fällen, in denen es nur um die Frage der zeitnahen Geltendmachung der Ansprüche geht (Anträge bzw. Widersprüche in 2004 für Haushaltsjahre vor 2004), liegen klagabweisende Urteile vor (10 K 6262/04 und 463/05). Anträge auf Zulassung der Berufung sind gestellt.

 

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