(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/06, 24) < home RiV >

Nachruf auf Rolf Seedorf

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Rolf Seedorf ist am 9. Oktober 2006 während eines Urlaubes verstorben. Er trat am 1. Juni 1972 in den Justizdienst ein und arbeitete seit dem 1. Oktober 2006 als Richter, zunächst in einer Zivilkammer und anschließend in einer Großen Strafkammer. Nach seiner Ernennung zum Richter am Landgericht war er ab dem 1. Juli 1977 als Richter am Amtsgericht tätig und beschäftigte sich fortan zunächst mit Familiensachen, später mit Wirtschaftsstrafsachen. Nach seiner Erprobung war er ab Oktober 1988 erneut als Richter am Landgericht tätig und wurde im November 1989 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht befördert, übernahm in dieser Position zunächst den Vorsitz einer Betäubungsmittelstrafkammer und ab Juli 1999 den Vorsitz einer Schwurgerichtskammer, den er noch im Zeitpunkt seines Todes innehatte. Der plötzliche Tod von Rolf Seedorf hat alle, die ihn im gerichtlichen Bereich kannten, überrascht und bestürzt.

Mir war es als beisitzende Richterin am Landgericht vergönnt, viele Jahre im richterlichen Dienst an seiner Seite verleben zu dürfen, und ich bin dafür besonders dankbar. Rolf Seedorf war für mich seit meinem Eintreten in den Richterdienst stets Vorbild und Wegbereiter.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Rolf Seedorf war nicht nur ein brillanter Jurist, sondern er war fleißig wie kein anderer, zeichnete sich durch eine bestechende Menschenkenntnis und große Lebenserfahrung aus und war stets liebenswert und freundlich. Worte können seine Persönlichkeit kaum erfassen und diese nicht annäherungsweise hinreichend beschreiben. Über die Jahre hinweg ist aus dieser beruflichen Beziehung auch eine freundschaftliche erwachsen, die von einer gewachsenen Seelenverwandtschaft, auch zu dem Kollegen und Vorsitzenden Richter am Landgericht Harms geprägt gewesen ist. Die berufliche Laufbahn des Vorsitzenden Richters am Landgericht Seedorf war glanzvoll. Dieser hat, in einem Maße wie kein anderer, das gerichtliche Arbeitsleben seiner Kammermitglieder geprägt. So hat er u.a. stets vermittelt, dass man mit dem Kopf unter dem Arm zur Arbeit geht, nie krank ist, jede Arbeit übernimmt, die einem vom Präsidium angeboten wird, versucht, Angeklagte, Zeugen und Opfer, Verteidigung und Staatsanwaltschaft zu verstehen, sachgerechte, pragmatische Lösungen zu finden, stets über den „Tellerrand zu blicken“, fröhlich und aufgeschlossen zu sein und auch immer sein Herz sprechen zu lassen. Der Tod des Vorsitzenden Richters am Landgericht Rolf Seedorf reißt eine riesige Lücke auf, denn eine wahre Persönlichkeit wie er einer war, ist unersetzbar.

Was bleibt, ist das Mitgefühl mit den Angehörigen, Hochachtung und Sympathie für den Verstorbenen und die fortwährende Erinnerung an ihn.

Birgit Woitas