Gesundheitsreform
 
Am 21.06.07 fand eine Veranstaltung des 
Richtervereins mit der Debeka statt, auf der Herr Lehrke und Herr Clausen 
folgende Zeittafel zu den wesentlichen Änderungen mitteilten. Für Richter ist 
dies insbesondere auch deshalb wichtig zu wissen, weil es demnach ab 01.06.09 
ein kurzes Zeitfenster von 1 Monat geben wird, innerhalb dessen für 
Privatversicherte ein Wechsel in den Basistarif einer beliebigen anderen 
Privatversicherung möglich sein wird, wobei Altersrückstellungen bis zur 
Höhe des Basistarifs mitgenommen werden können! 
02.02.07
Drei-Jahres-Regelung bei Wechsel zur PKV
 
01.04.07
Versicherungspflicht in der GKV
Neuregelung der Versicherungspflichttatbestände in der gesetzlichen 
Krankenversicherung mit Rückkehrrecht für Nichtversicherte, die früher 
gesetzlich versichert waren.
 
Änderungen im Leistungsrecht der GKV
·     
ambulante Versorgung durch 
Krankenhäuser bei schwersten Erkrankungen
·     
finanzielle Beteilung von 
Versicherten an den Folgekosten für Schönheitsoperationen, Tätowierungen, 
Piercings
·     
Ausweitung von Leistungen, wie 
z.B. Übernahme von Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren als Pflichtleistungen.
 
Erweiterung der Wahlmöglichkeiten der 
Versicherten in der GKV
·     
Neue Wahltarife mit Selbstbehalten 
– ohne Vereinbarung der Kostenerstattung - zur Beitragsersparnis.
·     
Tarife mit höheren 
Kostenerstattungssätzen (z.B. 2,3-facher Satz der GOÄ/GOZ) oder zusätzlichen 
Leistungen gegen Zusatzbeitrag. 
 
Mindestinhalt der Absicherung in der PKV
Einhalten der Mindestinhalte bei Neuabschlüssen ab 01.04.07 (keine höheren 
Selbstbeteiligungen als 5.000 € im Kalenderjahr bzw. entsprechend anteilig nach 
dem Erstattungsprozentsatz für Beihilfeberechtigte)
 
01.07.07
Erweiterung des Standardtarifs 
für Nichtversicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind.
 
01.01.09
PKV:
·     
Pflicht zur Versicherung des der 
PKV zuzuordnenden Personenkreises
·     
Einführung eines Basistarifs in 
der privaten Krankenversicherung
·     
Einmalige Wechselmöglichkeit für 
Bestandsversicherte in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens (01. bis 
30.06.09)
·     
Überführung der „übergangsweise“ 
vom 01.07.07 bis 31.12.08 im Standardtarif versicherten Personen in den neuen 
Basistarif
 
GKV:
·     
Start des Gesundheitsfonds für 
gesetzliche Krankenkassen
·     
Einführung des einheitlichen 
Beitragssatzes
·     
Einführung einer neuen 
vertragsärztlichen Euro-Gebührenordnung
 
Wolfgang Hirth
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