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R-Besoldung bleibt

 

Die Justizminister haben sich einstimmig in der Justizministerkonferenz in Celle am 11. und 12. Juni 2008 dafür ausgesprochen, an der R-Besoldung nicht nur für Richter, sondern auch für Staatsanwälte festzuhalten. Damit ist eine langjährige Forderung des DRB erfüllt worden.

 

(Red.)