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 Die Reform der Juristenausbildung

    – eine unendliche Geschichte -

Am 22.11.08 fand in der Grundbuchhalle des Ziviljustizgebäudes auf Einladung des Hamburgischen Anwaltvereins (HAV) und der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) Hamburg[1] das Dritte Symposium zur Juristenausbildung statt[2]. Der Titel der Einladung

„Bachelor, Staatsexamen und Referendariat in der deutschen Juristenausbildung – Das Hamburger Modell im ‚theoretischen Praxistest‘“

hatte erneut eine große Zahl interessierter Zuhörer aus allen Bereichen der juristischen Arbeitswelt von nah und fern in die Grundbuchhalle zusammengeführt. Sie wurden nicht enttäuscht. Dieses 3. Symposium diente in der Tat dazu, wie die Einladung versprach, konkrete Vorstellungen für eine Reform, die unter der Bezeichnung „Hamburger Modell“ von einer kompetent besetzten Arbeitsgruppe entwickelt worden waren, zu erörtern. Die Namen der Mitverfasser dieses Papiers und die Namen derer, die durch Beiträge das Tagungsprogramm mitgestalteten, verdeutlicht die Anerkennung, die sich dieses engagierte Diskussionsforum inzwischen erworben hat.

In seiner Begrüßung bezog der Vorsitzende des HAV Gerd Uecker sogleich dezidiert Stellung gegen das Staatsexamen in der jetzigen Ausgestaltung und plädierte für die Möglichkeit einer offenen Ausgestaltung der Referendarzeit.

Ein Grußwort des Hamburger Justizsenators Dr. Till Steffen entfiel wegen Erkrankung des Senators.

Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, nahm in seinem Grußwort den Untertitel der Einladung aufs Korn mit der Frage: Wie teste ich die Praxis theoretisch? In seiner temperament- und humorvollen Art bezog er dann knapp, aber präzise unter Darlegung der Überlegungen aus der Anwaltschaft Stellung zu den von der Arbeitsgruppe vorgelegten Vorschlägen eines Hamburger Modells.

Ebenso klare Vorstellungen äußerte der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer Ekkehart Schäfer, der mit einem Zitat aus dem Beschluss der Justizministerkonferenz zu dem Thema Juristenausbildung vom 20.11.08, in dem sich die Justizminister für eine Beobachtungsphase bis 2011 ausgesprochen haben, deutlich machte, dass die Diskussion in Hamburg demgegenüber schon deshalb zu begrüßen ist, weil bereits konkrete Vorstellungen auf den Prüfstand gestellt werden.

Jochen Mehmel, Vorsitzender der AsJ Hamburg, gab einen Überblick über die im Hamburger Modell entwickelten Vorstellungen und mahnte eine baldige Entscheidung der politisch Verantwortlichen an, denn nach seiner Auffassung wird Druck aus dem Ausland eine Reform der Juristenausbildung notwendig machen. Als Kernpunkt sei nur erwähnt, dass nach den Vorstellungen des Modells das Staatsexamen nicht mehr am Ende des Universitätsstudiums steht, sondern als Eingangsprüfung den Zugang zum Referendariat eröffnen soll.

Um Erfahrungen und Kenntnisse der Teilnehmer für den „theoretischen Praxistest“ zu nutzen, fand eine intensive Arbeit in drei Workshops mit den Themen „Zivilrecht/ Strafrecht/öffentliches Recht in der Universitätsausbildung“, „Ausgestaltung des Referendariats“ und „Ausgestaltung des Staatsexamens“ statt. Die Berichte aus diesen Arbeitsgruppen machten erneut deutlich, wie heterogen die Auffassungen und Positionen sind, die zu den jeweiligen Themen vertreten werden.

Die abschließende lebhafte Podiumsdiskussion unter Beteiligung von Prof. Dr. Harald Koch, Universität Rostock, Notar Prof. Dr. Peter Rawert, Hamburg, Prof. Dr. Holger Schwemer, Rechtsanwalt und Repetitor in Hamburg, des HAV-Vorsitzenden Rechtsanwalt Gerd Uecker und der Direktorin des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal Ann-Marie Wolff unter der erfahrenen Moderation des AsJ-Vorsitzenden Joachim Mehmel verdeutlichte, dass die Diskussion um die Reform der Juristenausbildung im Zusammenhang mit Bachelor- und Masterabschlüssen auch mit den Vorschlägen des Hamburger Modells noch nicht beendet ist. Wir dürfen also auf weitere Veranstaltungen gespannt sein.

Einzelheiten zum Thema und zu den drei Symposien sind unter www.reform-der-juristenausbildung.de zu finden.

 

Inga Schmidt-Syaßen


[1] Kooperationspartner: Gesellschaft Hamburger Juristen, Hamburgischer Richterverein, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Kommunikationsverein Hamburger Juristen, The Boston Consulting Group

 

[2] zu den vorangegangenen Veranstaltungen vgl. die Berichte in MHR 4/2006, 26 und 1/2008, 27